M.G. Feuerwerke Berlin / Brandenburg
Willkommen
Geschichte
Varianten
Fotos
Elemente
Preise
Kontakt
Impressum

Varianten Feuerwerke

 

Barockfeuerwerk

       Bodenfeuerwerk, das mit klassischer Musik untermalt ist aber auch synchron zur
       Musik geschossen werden kann. Zum Bodenfeuerwerk gehören folgende
       Effekte: Lichterbilder, Sonnen, Fontänen, römische Lichter, Wasserfälle,
       Feuertöpfe und kleinkalibrige Effektbatterien


Höhenfeuerwerk

       Hierbei werden großkalibrige Effektbatterien, Bombetten und Bomben in großer
       Höhe über dem Boden gezündet. Stabraketen finden wegen der einzuhaltenden
       Sicherheitsabstände wenig Anwendung.


Musikfeuerwerk

       Die Effekte werden synchron zu Musik geschossen. Die Elemente vom Höhen-
       und Barockfeuerwerk können verwendet werden.


Kombinationsfeuerwerk

       Elemente aus Höhen- und Barockfeuerwerk (Bodenfeuerwerk) werden in
       Kombinationen geschossen. Die horizontalen Ebenen können voll ausgenutzt
       werden.


Bühnenfeuerwerk

       Einsatz hauptsächlich auf Bühnen im Innen- und Außenbereich. Wegen der
       geringen Sicherheitsabstände zum Publikum werden hierfür speziell hergestellte
       Effekte (Gegenstände der Klassen T1 und T2) verwendet, die besondere
       Sicherheitskriterien erfüllen müssen (z.B. geringer Funkenflug und Ungiftigkeit
       der Rückstände)


Lichterbilder und Schriften

       Mit so genannten Lichterlanzen (kleine Fontänen) können Bilder, Logo´s,
       Embleme, Symbole oder Schriften ein- bzw. mehrfarbig und auch mit
       Farbwechsel dargestellt werden.



Pyrotechnische Gegenstände werden in zwei Gruppen und deren Unterklassen eingeteilt

========= Pyrotechnische Gegenstände =========

für Vergnügungszwecke

Klasse I
(Kleinstfeuerwerk; Scherzartikel)

Klasse II
(Kleinfeuerwerk; Silvesterfeuerwerk)

Klasse III
(Mittelfeuerwerk; Gartenfeuerwerk, in Deutschland wie Klasse IV)

Klasse IV
(Großfeuerwerk)

 

für technische Zwecke

PT 1/T1
(Rauchsignale, Handfackeln, Bühnenfeuerwerksartikel, Gurtstraffer, Airbags)

PT2/T2
(Bühnenfeuerwerksartikel, Handsignale)

 

Vor der Planung eines Feuerwerks ist eine Ortsbesichtigung des Abbrennplatzes und der angrenzenden Umgebung erforderlich. Somit wird eine objektive Einschätzung der tatsächlichen Verhältnisse am Abrennplatz möglich und es kann eine Auswahl der pyrotechnischen Erzeugnisse, unter Beachtung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zum Publikum und Gebäuden erfolgen.

Jedes Feuerwerk ist mindestens 2 Wochen vor dem Abbrennen beim zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen, was durch unsere Firma übernommen wird.

 

button